Rate der Wassergebührenabrechnung wird zum 15.11.2024 fällig.
Am 15. November 2024 ist die 4. Rate der Wassergebührenabrechnung 2024 zur Zahlung fällig.
Soweit diese Gebühr noch nicht gezahlt ist und Bankabbuchung nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass der fällige Betrag spätestens am 15. November 2024 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Verbandskasse verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön
Bitte um Angabe des Kassenzeichens
Zahlung auf eines der folgenden Konten:
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG
IBAN: DE58 5306 2350 0000 8104 01
BIC: GENODEF1PBG
Sparkasse Fulda
IBAN: DE78 5305 0180 0027 0003 06
BIC: HELADEF1FDS
Wir bitten um Beachtung!
Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön